Zahntourismus in Europa
Herzlich Willkommen auf dem Blog zu zahnarzt-im-ausland.de. Finden können sie hier aktuelle Informationen zum Thema Dental-Tourismus!
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„Wie sieht’s mit Garantie aus?“
Diese Frage bewegt viele Besucher von zahnarzt-im-ausland.de. Aus diesem Grund wippte ich diesem Thema einen eigenen Artikel.
Das deutsche Gesetz sieht eine Nachbesserungspflicht von 2 Jahren vor. Den genauen Wortlaut des Rechtstextes finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB).
Was bedeutet das grundsätzlich für Sie? Zwei Jahre lang muss der Zahnarzt kostenlos! nachbessern oder durch „Pfusch“ entstandene Schäden wie eine teure Zweitbehandlung ersetzen – wenn seine Arbeit von Anfang an mangelhaft war. Der Zahnarzt kann jedoch nichts dafür, wenn eine perfekt gefertigte Krone abbricht, weil Sie damit auf einen Kern im Kirschkuchen gebissen haben.
Deshalb ist so etwas eine ganz normale Neubehandlung, kein auf Kosten des Zahnarztes abzurechnender Gewährleistungsfall.
Wie sieht die Sache bei unseren Partnern in Ungarn, Polen usw. aus? Selbstverständlich gilt hier auch eine Gewährleistungspflicht.
Diese Gewährleistungspflicht haben unsere Zahnkliniken bzw. Zahnarztpraxen für Sie auf fünf Jahre verlängert.
Sie erkennen also, hier wird nicht nur Qualitätsarbeit abgeliefert. Die Zahnärzte stehen auch für Ihre Arbeit bis zu fünf Jahre lang ein.
Gerne möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass Sie im Falle eines Falles nicht immer ins Ausland reisen müssen. Alle unserer Partner haben Kooperationspraxen in Deutschland, z.B. in Rosenheim oder Stuttgart wo Sie im Falle eine Gewährleistung einen Zahnarzt in Deutschland in Anspruch nehmen können.