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In welchen Ländern darf ich mich behandeln lassen?

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen besteht ausschließlich in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Bitte denken Sie daran, dass es sich bei Urlaubsländern wie beispielweise der Türkei, Tunesien, der Schweiz oder Kroatien nicht um EG-beziehungsweise EWR-Staaten handelt und somit die neuen gesetzlichen Regelungen keine Anwendung finden.

Um sicherzugehen, dass ihre Krankenkasse die zahnärztliche Versorgung bezahlt, müssen sie diese auf jeden Fall vor Behandlungsbeginn informieren. Denn die Krankenkasse muss die Leistungen, genauso wie hier in Deutschland, erst einmal bewilligen.

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