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Sie sind hier: Ihr gutes Recht » Aufklärungspflicht des Zahnarztes gegenüber dem Patienten Ihr gutes RechtWoraus besteht die Aufklärungspflicht des Zahnarztes gegenüber dem Patienten?Der Zahnarzt hat den Patienten vor Erstellung des Heil- und Kostenplans über folgendes aufzuklären: - Befund und Indikation für die Behandlung
- Behandlungsalternativen
- voraussichtliche Behandlungskosten
Gerne stehen wir Ihnen am Telefon zur Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns an. 09827 / 240 884 Sprechstunden für Zahnersatz von Montag - Freitag täglich von 17 Uhr - 20 Uhr. Unsere Faxnummer lautet: 01 80 5 - 233 633 - 44 55 0 (0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. andere Preise aus dem Mobilfunknetz)
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