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Ihr gutes Recht

Wie erhalte ich eine Bezuschussung meiner Kosten für Zahnersatz im Ausland?

Grundsätzlich gilt folgendes: Der ausländische Leistungserbringer (Zahnarztpraxis, Labor, Zahnklinik) hat keine Möglichkeit, die Behandlungskosten, wie in Deutschland üblich, mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) direkt abzurechnen.

Die Behandlungskosten müssen daher von Ihnen am Ort der Leistungserbringung bezahlt werden. In der Regel Bar, per Kreditkarte oder mit EC-Karte.


Gerne stehen wir Ihnen am Telefon zur Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns an. 09827 / 240 884 Sprechstunden für Zahnersatz von Montag - Freitag täglich von 17 Uhr - 20 Uhr. Unsere Faxnummer lautet: 01 80 5 - 233 633 - 44 55 0 (0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. andere Preise aus dem Mobilfunknetz)

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