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Ihr gutes Recht

Wie muss ich konkret vorgehen?

  • Wichtigste Voraussetzung ist die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes durch einen deutschen Zahnarzt. Dies ist die Grundlage für weitere Schritte in Richtung einer etwaigen Bezuschussung der zahnärztlichen Behandlung im Ausland. Wer am ausländischen Zahnersatz interessiert ist, muss wohl oder übel einen Zahnarzt seines Vertrauens in Deutschland aufsuchen und mit ihm die Behandlung abklären. Der Vertragszahnarzt (Zahnarzt mit Kassenzulassung) hat nach § 87 Abs 1a SGB V vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, in welchem der Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung auch in den Fällen des § 55 Abs 4 und 5 SGB V nach Art, Umfang und Kosten darzulegen sind. Im Heil- und Kostenplan sind außerdem Angaben zum Herstellungsort des Zahnersatzes zu machen.

    Handelt es sich hier um reine Privatleistungen (Schönheitskorrekturen) kostet er ca. 10 - 20 Euro.hkp_klein.jpg

  • Im nächsten Schritt legen Sie den Heil- und Kostenplan ihrer gesetzlichen Krankenkasse vor.

    Lassen Sie sich den Kostenplan genehmigen und den Kassenzuschuss bewilligen.Gleichzeitig informieren Sie ihre Krankenkasse über eine mögliche Zahnbehandlung im Ausland. Es soll immer noch vorkommen, dass Kassen eine Behandlung im Ausland von vornherein ablehnen. Geben Sie deshalb aber nicht gleich auf. Sie können auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-120/95, C-158-96 oder C-185/99) verweisen, in denen die gesetzlichen Kassen verpflichtet wurden, solche Behandlungen im EU-Ausland zu bezahlen, welche sie auch im Inland bezahlt hätten.

  • Ist Ihr Heil- und Kostenplan genehmigt, können Sie die kostenfreie Dienstleistung von zahnersatz-im-ausland.com in Anspruch nehmen.

    Alle weiteren notwendigen Schritte über einen genehmigungsfähigen ausländischen Heil- und Kostenplan bis hin zur deutschsprachigen Rechnung (Bitte vergessen Sie nicht, dass nach dem Sozialgesetzbuch als Amtssprache deutsch festgelegt ist) wird dies gemeinsam durch unser Team und die Kooperationszahnärzte für Sie veranlasst. Hier können Sie ihren Heil- und Kostenplan eingeben.

  • Planen Sie eine Behandlung im Ausland ohne Inanspruchname unserer kostenfreien Dienstleistung beachten Sie bitte noch folgendes:

    Praxisorganisation:

    • Sind die Öffnungszeiten sowie die Wartezeiten flexibel? Kommt man Wünschen entgegen mit Terminen die ihrer restlichen Urlaubsplanung bzw. Wochenendplanung entsprechen?

    • Mehr als drei Behandlungsstühle pro behandelndem Zahnarzt sollte es nicht geben – Verdacht auf Fließbandarbeit.

    Kommunikation:

    • Spricht ihr behandelnder Zahnarzt deutsch? Wie sieht es mit dem Praxispersonal aus?

    • Nimmt man sich Zeit für das Gespräch zur Diagnose und Therapie? Beantwortet man ihre Fragen geduldig und ausführlich? Werden mehrere Therapievorschläge und Lösungsmöglichkeiten genannt?

    • Gibt es ein in Qualität und Preis abgestuftes Angebot? (Beispielsweise vier verschiedene Kronentypen)

    Kosten und Materialien:

    • Sind die Preise für die zahnmedizinische Leistung transparent und nachvollziehbar? Wie sieht es mit den Fremdlaborleistungen aus? Stehen alle Kosten- inklusive Ihrer Zuzahlung – vor Behandlungsbeginn weitgehend fest? (Das ist nicht immer hundertprozentig möglich, denn während der Behandlung können weitere Maßnahmen erforderlich werden)

    • Handelt es sich um hochwertiges Material? Kann jederzeit ein Materialnachweis ausgehändigt werden?

    Zahnärztliche Tätigkeiten:

    • Sorgt die Praxis, wie in Deutschland auch, für eine umfassende Hygiene? Tragen Arzt und Personal Mund-, Nasen- und Augenschutz sowie Handschuhe? Macht die Praxis einen ordentlichen und gepflegten Eindruck?

    Garantie:

    • Welche Garantieleistungen auf technische Arbeiten (Kronen, Brücken, Implantate ect.) werden übernommen?

    • Das Sozialgesetzbuch schreibt hierzulande eine zweijährige Gewährleistung vor – Zahnärzte können darüber hinausgehen. Dies gilt natürlich im Inland wie im Ausland.
Gerne stehen wir Ihnen am Telefon zur Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns an. 09827 / 240 884 Sprechstunden für Zahnersatz von Montag - Freitag täglich von 17 Uhr - 20 Uhr. Unsere Faxnummer lautet: 01 80 5 - 233 633 - 44 55 0 (0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. andere Preise aus dem Mobilfunknetz)

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